Praxiszeiten und Behandlungsorte
Hausbesuche bei Neugeboren, Säuglingen und Kinder bis 4 Jahre
Derzeit sind leider keine Behandlungen für Frauen möglich.Wegen Wasserschadens ist mein Praxisraum bis September/Oktober nicht nutzbar.
Termine nur nach Vereinbarung - online buchbar
Termine und Stornierungsbedingungen
Behandlungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Terminvereinbarungen, auch mündliche und telefonische, sind verbindlich.
Termine bitte online buchen !
dringende Terminanfragen bei Notfällen senden Sie bitte schriftlich per Mail mit der Angabe von
1. Namen und Geburtsdatum des Patienten
2. Adresse
3. Telefonnummer unter der ich Sie erreichen kann
4. Angaben dazu, warum eine Behandlung erfolgen soll
Terminabsagen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin kostenfrei möglich.
Unentschuldigt versäumte oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden Ihnen in Höhe der Behandlungsvergütung in Rechnung gestellt.
Mit der Vereinbarung eines Termines erklären Sie sich mit der Stornierungsregelung für Termine als einverstanden.
Berufspolitisches - Rechtliches
Schon lange gab es immer wieder Diskussionen, von welcher Berufsgruppe die Osteopathie betrieben werden darf.
Physiotherapeuten wären per se von der Ausbildung dazu geeignet, sind aber laut Berufsgesetz weisungsgebunden und dürfen nicht ohne Verordnung tätig werden. Zudem stellt die Osteopathie eine Heilkunde dar, die in Deutschland nur von Ärzten und Heilpraktikern erbracht werden darf.
Ein aktuelles Urteil hat jüngst das Oberlandesgericht in Düsseldorf gefällt:
Osteopathie ist kein Bestandteil der Ausbildung zum Physiotherapeuten.
Osteopathie ist Heilkunde. Das bedeutet Physiotherapeuten dürfen die Therapie nicht ausüben, auch nicht im ärztlichen Auftrag, auch nicht in Teilbereichen wie der Craniosacral-Therapie.
Nur Ärzte und Heilpraktiker besitzen die Erlaubnis zur Ausübung der Osteopathie.
Physio-Heilpraktiker (sektoraler HP) gehören nicht dazu. Sie dürfen nur auf physiotherapeutischen Feldern tätig werden."
Durch meine Ausbildung zur Physiotherapeutin, Heilpraktikerin und der 5-jährige Osteopathie-Ausbildung kann ich Sie ohne Einschränkung behandeln und für Sie ist eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse, gemäß Ihrem Tarif, möglich.
